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Kaum ein anderes Rechtsgebiet bringt so weitreichende Lebensentscheidungen mit sich wie das Familienrecht. Es gehört mit Sicherheit zu den komplexesten und zugleich sensibelsten Aufgaben des Notars. Ihr Notar geht Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen oder Adoptionen mit viel Fingerspitzengefühl an und legt größten Wert auf eine professionelle, verschwiegene und ausgewogene Beratung.

Adoption: wenn aus der sozialen Familie eine rechtliche wird

Mit einer Adoption wird oft ein lang gehegter Wunsch wahr: eine lang gelebte, familiäre Beziehung wird auch im rechtlichen Sinne zu einer Familie. Das ist immer ein Anlass zu feiern – bringt selbstverständlich aber auch viele erb- und familienrechtliche Konsequenzen mit sich.

Ihr Notar bereitet für Sie den Adoptionsantrag vor, stößt das weitere Adoptionsverfahren am Familiengericht an und erklärt Ihnen, welche nächsten Schritte auf Sie zukommen. Dabei ist nicht jede Adoption gleich: als Notar betreue ich jede Form der Adoption, von der Minderjährigen- bis zur Erwachsenenadoption, von der Stiefkindadoption bis zum Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Familien.

Den "Rosenkrieg" vermeiden

Eheverträge genießen manchmal noch den zweifelhaften Ruf, nur dem wirtschaftlich stärkeren Ehepartner zu nutzen – völlig zu Unrecht! Im Gegenteil kann eine überlegte Vertragsgestaltung beiden Ehegatten im Fall einer Scheidung finanzielle Sicherheit und Stabilität gewähren. Das gesetzliche Ehegüterrecht passt dagegen häufig nicht zu den vielfältigen Lebens- und Ehemodellen der heutigen Zeit. Es sieht vor, dass derjenige Ehepartner, der im Laufe der Ehe mehr Vermögen angesammelt hat („Zugewinn“), dem anderen einen Ausgleich in Geld gewähren muss. Das Gesetz nimmt dabei keine Rücksicht darauf, woher das Vermögen stammt: auch die gewöhnliche Wertsteigerung einer geschenkten oder geerbten Immobilie ist ausgleichspflichtig! So führen die gesetzlichen Regelungen manchmal zu kaum vorhersehbaren finanziellen Ansprüchen, die in langwierigen Streitigkeiten enden können.

Ein Ehevertrag kann dem vorbeugen. Er kann den Zugewinnausgleich einerseits ausschließen oder in seiner Höhe beschränken. Das kann vor allem sinnvoll sein, wenn ein Partner ein Unternehmen führt, das durch eine Scheidung nicht in Mitleidenschaft gezogen werden soll. Andererseits kann er einem Ehepartner auch einen bestimmten Zugewinn garantieren – etwa als Ausgleich für Zeiten der Kinderbetreuung. Ein gut durchdachter Ehevertrag kann also allen Beteiligten Schutz und Versorgung bieten.

Auch Unterhaltsansprüche oder die Verteilung von Rentenanwartschaften („Versorgungsausgleich“) können Inhalt eines Ehevertrages sein. Aber Vorsicht! Wenn ein Ehevertrag einen Partner völlig unangemessen benachteiligt, kann ein Richter ihn unter Umständen für unwirksam erklären. Als Notar ist es mir daher besonders wichtig, in einer persönlichen Vorbesprechung mit beiden Ehepartnern zu klären, ob der Vertrag auch tatsächlich den beiderseitigen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

Trennung und Scheidung einvernehmlich regeln

Im Falle einer Trennung oder Scheidung gehen die Interessen der Beteiligten häufig in völlig entgegengesetzte Richtungen – vor allem, wenn es keinen vorsorgenden Ehevertrag gibt. Muss ein Ehepartner den anderen auszahlen? Was geschieht mit der gemeinsamen Immobilie? Wer zahlt den gemeinsamen Kredit ab? Welcher Partner muss Unterhalt zahlen und welche Unterhaltsansprüche haben die gemeinsamen Kinder? Auch diese unangenehmen Fragen kann Ihr Notar in einem individuellen Vertrag regeln und so ein langwieriges Gerichtsverfahren vermeiden.

Sofern sich alle Beteiligten zumindest über die wesentlichen Punkte einig sind, hilft der Notar vollkommen neutral und unparteiisch, sie in einen rechtssicheren Vertragsentwurf zu gießen. In etlichen Fällen werden zu Trennungs- und Scheidungsverfahren jedoch auch Rechtsanwälte oder Steuerberater hinzugezogen. Auch mit ihnen tausche ich mich vertrauensvoll und sachlich aus, damit ein tragfähiger Kompromiss entwickelt und in rechtliche Sprache übersetzt wird.