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Wann sollte ich mich um meinen eigenen Nachlass kümmern? Und reichen die gesetzlichen Erbschaftsregeln für mich nicht vollkommen aus? Wer sich mit diesen Themen frühzeitig auseinandersetzt, hat oft viel größere Gestaltungsspielräume, was z.B. Pflichtteilsrechte oder die Erbschaftssteuer betrifft. Ihr Notar berät Sie daher gerne in jedem Lebensalter und in jeder Lebenslage, wie sie mit letztwilligen Verfügungen und (Immobilien-)Schenkungen für Ihre Familie geschickt vorsorgen können.

Was gilt, wenn ich kein Testament habe?

Einen Erben haben Sie auch, wenn Sie kein Testament haben – häufig auch mehrere. In diesen Fällen gilt nämlich die gesetzliche Erbfolge, die im Wesentlichen seit weit über hundert Jahren unverändert geblieben ist. Keineswegs erbt der Ehepartner alles! Wenn Sie – nur, um ein häufiges Beispiel zu nennen – verheiratet sind und Kinder haben, ordnet das Gesetz eine sogenannte Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Kindern an. Die Erbanteile bestimmen sich manchmal nach komplexen Regeln, wobei auch der Ehegüterstand eine Rolle spielt. In jedem Fall ist eine solche Erbengemeinschaft nur handlungsfähig, wenn alle Erben an einem Strang ziehen. Übrigens: selbst, wenn keine Kinder da sind, ist der Ehepartner nicht automatisch rundum versorgt – in solchen Fällen ordnet der Gesetzgeber nämlich an, dass die Eltern des Verstorbenen zu einem Teil miterben!

Der letzte Wille: Testamente und Erbverträge

Vorsorgen können Sie, indem sie eine letztwillige Verfügung (Testament) errichten. Ehegatten haben zudem die Möglichkeit, sich und ihre Angehörigen mit einem gemeinschaftlichen Testament oder einem notariellen Erbvertrag abzusichern. Ein Erbvertrag ist darüber hinaus nicht nur Ehegatten erlaubt, sondern zum Beispiel auch nicht verheirateten Paaren.

Im Gegensatz zu Erbverträgen müssen Testamente nicht zwingend von einem Notar verfasst werden. Lohnt es sich also gar nicht, zu einem Notar zu gehen? Abgesehen von einer fachkundigen, umfassenden Beratung kann Ihnen ein notarielles Testament zusätzlichen Aufwand ersparen und sogar Kostenvorteile bringen. Denn in vielen Fällen benötigen die Erben einen Erbschein, wenn das Testament nur handschriftlich geschrieben wurde – für Ihre Erben kann diese Variante sogar kostspieliger sein als ein notarielles Testament! Ihr Notar berät sie gerne zu allen denkbaren Gestaltungen. Ein absoluter Klassiker ist das sogenannte „Berliner Testament“, mit dem sich (Ehe-)Partner gegenseitig zu Erben einsetzen und erst im zweiten Todesfall die gemeinsamen Kinder oder andere Personen bedenken.

Wenn sich allerdings in Ihrer konkreten Lebenssituation komplexe Fragen – etwa zu Pflichtteilsansprüchen oder Erbschaftssteuern – stellen, ist das „Berliner Testament“ häufig keine ideale Gestaltung. Besonders Testamente in Patchwork-Familien erfordern manchmal gut durchdachte Regelungen.

Als besonders komplex gelten sogenannte „Behinderten-Testamente“. Hier geht es im Kern darum, Kindern, die sich nicht selbst versorgen können, einen angemessenen Teil am eigenen Nachlass zu gewähren, ohne den Rückgriff eines Sozialhilfeträgers befürchten zu müssen. Ihr Notar kennt alle denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten und hilft Ihnen, maßgeschneiderte Lösungen zu finden.

Immobilien lieber zu Lebzeiten verschenken?

Oder soll ich mein (Immobilien-)Vermögen schon zu Lebzeiten an meine Kinder verschenken? Tatsächlich gibt es viele Lebenssituationen, in denen eine Schenkung große Vorteile mit sich bringt. Wer eine Schenkung rechtzeitig angeht, kann unter Umständen Pflichtteilsansprüche oder Erbschaftssteuern vermindern. Auch die Sorge vor zu hohen Pflegekosten im Alter („kann der Pflegehilfeträger auf meine Immobilie zugreifen?“) ist ein häufiges Motiv für eine Schenkung bei Lebzeiten. Vielleicht möchten Sie aber auch einfach nur alle Kinder versorgt wissen und Verantwortung an die nächste Generation übertragen. In jedem einzelnen Fall geht der Notar auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein und setzt einen geeigneten Schenkungsvertrag auf.

Selbstverständlich können Sie sich im Schenkungsvertrag („Überlassung“) bestimmte Rechte vorbehalten. Mit einem Wohnungsrecht oder einem Nießbrauch stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Immobilie ein Leben lang weiter bewohnen oder sogar vermieten können.

Mit einem sogenannten Rückforderungsrecht können Sie darüber hinaus erreichen, dass die Immobilie zu Ihren Lebzeiten nicht ohne Ihre Zustimmung verkauft oder belastet werden kann. Auch gegen andere Situationen (z.B. den vorzeitigen Tod eines Kindes oder einen „Rosenkrieg“) können Sie Ihre Immobilie auf diese Weise schützen.

Nicht immer sind solche Vorbehalte sinnvoll – gerade, wenn Sie ein bestimmtes Ziel mit Ihrer Schenkung verfolgen! Als Notar lege ich daher Wert auf eine offene und ehrliche Kommunikation, um Ihren persönlichen Wünschen so gut wie möglich gerecht werden zu können.

Betriebs und Hofübergaben

Ist Ihre Immobilie Bestandteil eines Betriebes oder einer Landwirtschaft? In diesem Fall stellen sich bei einer Übertragung an die nächste Generation besondere Fragen, sowohl rechtlicher als auch steuerlicher Natur. Weitere Informationen zu Betriebs- oder Hofübergaben finden sie hier.