Im „Gründerland“ Deutschland gelten Unternehmensgründungen mittlerweile als aufwändig und bürokratisch. Vor allem Anmeldungen zum Handelsregister sind mit strengen Formalitäten verbunden. Als Notar orientiere ich mich an Ihren Bedürfnissen als Unternehmer und unterstütze Sie auf individuelle Weise, damit die Gründung und Verwaltung Ihres Unternehmens möglichst zügig und reibungslos abläuft.
Von der Geschäftsidee zur Gründung
Am Anfang stellt sich für viele Gründer die Frage nach der richtigen Rechtsform. Soll ich oder sollen wir unsere Geschäftsidee einer Personen- oder in einer Kapitalgesellschaft verwirklichen? Kapitalgesellschaften wie die GmbH bringen den großen Vorteil eines „Haftungsschutzschildes“ mit sich; abgesehen von wenigen Ausnahmen haftet nur die Gesellschaft, nicht der Gesellschafter. Personengesellschaften wie die GbR, oHG oder KG lassen sich demgegenüber mit geringerem Aufwand verwalten und eignen sich nicht selten für Familienunternehmen oder vermögensverwaltende Tätigkeiten. Die Unterschiede und Vorzüge der einzelnen Rechtsformen kann Ihr Notar Ihnen eingehend erläutern. Nicht selten ist die Wahl der richtigen Rechtsform aber auch eine steuerliche Frage. Gerade in handels- und gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten verläuft die Tätigkeit von Notaren und Steuerberatern daher Hand in Hand.
Sobald Sie wissen, welchen Zweck Ihre Gesellschaft verfolgen soll, kann eine notarielle Gründung im Prinzip rasch über die Bühne gehen. Die nötigen Formalitäten gegenüber dem Handelsregister erledigt Ihr Notar. Vielleicht benötigen Sie aber auch eine passgenaue Beratung bei der Gestaltung Ihres Gesellschaftsvertrages. Welche Mehrheiten gelten bei wichtigen Grundsatzentscheidungen? Dürfen Anteile an Ihrer Gesellschaft einfach so an Dritte verkauft werden? Was geschieht, wenn ein Gesellschafter stirbt? Wie kann ihre Gesellschaft geschützt werden, wenn ein Gesellschafter insolvent wird oder sich in einem Scheidungsprozess befindet? Dies sind nur einige der vielen Fragen, die Ihr Notar rechtssicher in Ihren Gründungsdokumenten regeln kann.
Corporate Housekeeping: von der Strukturmaßnahme bis zur Unternehmensnachfolge
Auch nach der Gründung steht der Notar Ihnen zur Verfügung und begleitet Ihr Unternehmen über seinen gesamten – hoffentlich langen und erfolgreichen – Lebenszyklus. Die notarielle Tätigkeit auf diesem Gebiet ist äußerst vielfältig und umfasst eine ganze Bandbreite von relativ einfachen und außerordentlich komplexen Maßnahmen. Von der Sitzverlegung bis zur Änderung des Geschäftsgegenstandes, von der Gründung einer Tochter- oder Holdinggesellschaft bis hin zur Unternehmensfusion (Verschmelzung), von der Kapitalerhöhung bis zum umfangreichen „share- oder asset deal“ (Unternehmenskaufvertrag): in allen Fällen steht Ihr Notar Ihnen unparteiisch und professionell zur Seite und übernimmt die Kommunikation mit dem Handels- oder Gesellschaftsregister. Auch an dieser Stelle ist der fachkundige Austausch mit Ihrem Steuerberater absolut selbstverständlich.
Vorausgesetzt, Ihrem Unternehmen ist großer Erfolg beschieden – wie können Sie ihr Lebenswerk an die nächste Generation bringen? Auch mit Fragen der Unternehmensnachfolge beschäftigt sich Ihr Notar. Häufig wird die Übergabe Ihres Unternehmens oder Ihrer Gesellschaft zu Lebzeiten eine gute Lösung sein. Einen Notar benötigen Sie vor allem dann, wenn sich im Vermögen Ihres Unternehmens Immobilien befinden oder Ihre Gesellschaft in der Rechtsform einer GmbH organisiert ist. Es gibt zahlreiche Formen und Varianten der Unternehmensnachfolge, wobei – wie immer – auch steuerliche Überlegungen ausschlaggebend sein kann. Vielleicht möchten Sie sich bei alledem auch einen gewissen Einfluss auf Ihr Lebenswerk bewahren oder die Übergabe auf die nächste Generation nur Schritt für Schritt vollziehen. Zusammen mit Ihrem Steuerberater und Notar können Sie ein tragfähiges Nachfolgekonzept entwickeln und rechtssicher umsetzen.
Auch Landwirte sind Unternehmer!
Auch mit landwirtschaftlichen Betrieben befasst sich der Notar – und zwar ganz besonders intensiv, wenn die Hofübergabe ansteht. Sie muss zwingend in einem Notarvertrag geregelt werden, weil dabei regelmäßig auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke überschrieben werden. Obwohl landwirtschaftliche Übergaben im Kern Unternehmensnachfolgen sind, stellen sich dabei meistens spezielle Fragen.
Wenn Sie als Landwirt Ihren Betrieb übergeben möchten, werden Sie in aller Regel Interesse daran haben, ein Wohnrecht und eine Rentenzahlung – umgangssprachlich auch als „Leibgeding“ oder „Altenteil“ bezeichnet – ins Grundbuch eintragen zu lassen. Möglicherweise möchten Sie auch verhindern, dass landwirtschaftlicher Grund allzu schnell verkauft wird, oder zumindest am Verkaufserlös teilhaben (sogenannte Nachabfindung). Und welche Rechte sollen die Geschwister des übernehmenden „Hoferben“ haben? Oder sollen gleich mehrere Kinder in Hof gemeinschaftlich betreiben, zum Beispiel in Form einer GbR? Ihr Notar berät Sie eingehend, welche Regelungen bei Hofübergaben sinnvoll sind, und gießt Ihre Wünsche in einen umfassenden, ausgewogenen Vertrag.
